Ab Montag gelten neue Regeln in der Schule. Das Ministerium schreibt dazu:
«Mit den neuen Regelungen ab 21. März und 3. bzw. 19. April 2022 tritt die Bedeutung des
Schnupfenplans besonders hervor. Sie finden die Hinweise zum Verhalten bei Auftretung von Erkältungshinweisen unter diesem Link […].
Die Beachtung der Regeln schützt alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vor der Übertragung von Infektionskrankheiten und ist sichtbares Zeichen eines rücksichtsvollen Miteinanders. Grundsätzlich muss jede und jeder Verantwortung übernehmen und Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen. Bei entsprechenden Symptomen gilt es in jedem Fall, von einem Schnelltest Gebrauch zu machen.
Das gilt auch wenn nach dem Wegfall der Masken- und Testpflicht Einzelne entscheiden, freiwillig z. B. eine Maske zu tragen. Es entspricht dann dem Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen, das nach Monaten eingeübter Schutzmaßnahmen genauso toleriert werden muss, wie das Bedürfnis anderer, sich wieder ohne die oft als hinderlich empfundenen Masken begegnen zu können. Beide Bedürfnisse sind berechtigt und verlangen eine verständnisvolle und umsichtige Antwort.»