Tritt in der Schule ein Infektionsfall auf, gilt ab sofort weiterhin neben dem verpflichtenden Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, dass die betroffene Lerngruppe für eine Woche täglich getestet wird. Sitznachbarn und enge Kontaktpersonen müssen nicht mehr zwingend für einen gewissen Zeitraum in Quarantäne. Im Einzelfall z.B. bei sehr engem Kontakt kann dies dennoch sinnvoll sein. In diesem Fall informieren entweder die betroffenen Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten eigenständig die engen Kontaktpersonen. Dann gilt eine Absonderungspflicht von 5 Tagen. Eine Ausnahme gibt es hier für „Geboosterte“, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und frisch Genesene. Diese müssen nicht in Quarantäne.
Für durch einen PCR-Test positiv bestätigte Infizierte gilt eine Quarantäne von 7 Tagen. Liegt dann eine Bescheinigung einer Teststation für einen negativen Schnelltest vor, darf die- oder derjenige wieder die Schule besuchen.