02.11.2020

Information der Schulaufsicht

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30.10.2020
Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen – Neue Verordnungen ab Montag, den 2. November 2020

Derzeit arbeitet die Landesregierung an den Landesverordnungen zur Coronabekämpfung. Danach wird für Schulen ab 2. November 2020 die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auch im Unterricht verlängert. Zusätzlich wird es an Grundschulen in Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen eine Maskenpflicht auch im Unterricht geben, allerdings ausdrücklich befristet und nur solange die Inzidenz über 50 ist.

Wie die Regelungen im Detail lautet werden, wird am kommenden Sonntag feststehen. Alle Schulen sollen sich aber auf das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen einstellen. Für Ganztagsangebote werden die Regelungen entsprechend gelten. Am Montag erhalten Sie dazu nähere Informationen.