Im 1. Schulhalbjahr 2021/22 (bis 31.01.2022) und 2. Schulhalbjahr (bis 31.07.2022) wird das Angebot des Nachhilfegutscheins fortgesetzt. Auch Schülerinnen und Schüler, die bereits in den Sommerferien einen Gutschein über 30 Einheiten erhalten haben, können jeweils einen weiteren Gutschein pro Schulhalbjahr bekommen.
Hinweise zum Umgang mit den Bildungsgutscheinen
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und gewerbliche Nachhilfeanbieter, wenn die 30 Einheiten à 45 Minuten der „Sommerferiengutscheine“ im Ferienzeitraum nicht ausgeschöpft werden können, ist eine Übertragung in das neue Schuljahr 2021/22 möglich.